Terminvereinbarung unter 0171 984 20 20
Vereinheitlichung der Verordnungsbögen für
Mutter/Vater & Kind-Kuren (zum 1. Oktober 2018)
Bitte beachten Sie:
• Für eine Mutter/Vater & Kind-Kur im Rahmen einer Präventionsmaßnahme nach
§ 24 SGB V füllt Ihr Arzt den Bogen 64 aus und führt alle mit aufzunehmenden Kinder
auf. Bei behandlungsbedürftigen Kindern ist zusätzlich das „Ärztliche Attest Kind“
Bogen 65 zu verwenden.
• Für eine Mutter/Vater & Kind-Kur im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach
§ 41 SGB V füllt Ihr Arzt den Bogen 61 aus. Da hier keine Möglichkeit besteht, die mit
aufzunehmenden Kinder aufzuführen, wird für alle Kinder, unabhängig davon, ob sie
behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig sind, jeweils der Bogen 65
benötigt.
Wichtig:
Wichtig hierbei sind auch die Kontextfaktoren, die für die mütter-/väterspezifische Problemkonstellation
relevant sind, wie z.B. Mehrfachbelastungen, Erziehungsschwierigkeiten,
finanzielle Sorgen usw..
Bitte reichen Sie für die Beantragung Ihrer Mutter/Vater & Kind-Kur die notwendigen Unterlagen
wie das Anmeldeformular, die ergänzenden Angaben, die unterzeichnete Einverständniserklärung
sowie die ausgefüllten Verordnungen im Original bei uns ein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0171-984 20 20 mit Rat
und Tat zur Seite und unterstützen Sie auch weiterhin kompetent und kostenlos auf Ihrem
Weg zu Ihrer Mutter/Vater & Kind-Kur.
„gemeinsam gesund werden“ ist eine ganzheitliche Rehamaßnahme, die die Krankenkassen mit Unterstützung der Rexrodt von Fircks Stiftung in der Klinik Ostseedeich in Grömitz Betroffenen ermöglicht. Sie richtet sich an an Brustkrebs erkrankte Mütter mit kleinen Kindern.
Mit diesem Projekt, das als Studie läuft, werden zum ersten Mal Kinder der an Brustkrebs erkrankten Frauen in das Behandlungskonzept mit einbezogen. Sowohl Mutter als auch Kind bekommen bei der Bewältigung der Krebserkrankung Hilfe von einem Therapeutenteam. In einem „geschützten Raum“ werden sie mit einem innovativen Behandlungsprogramm auf ihre Rückkehr in den Alltag vorbereitet. Die Mutter wird von Psychologen für die Ängste und Sorgen ihrer Kinder sensibilisiert und erhält Unterstützung in ihrer Mutterrolle. Das Kind lernt, dass es nicht alleine mit einer Mutter ist, die an Krebs erkrankt ist. Es kann Fragen stellen und Ängste äußern sowie eigene Bewältigungsstrategien entwickeln.
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Private Krankenversicherungen finanzieren i.d.R. keine Mutter-Kind-Kuren.
Privat Versicherten können – falls im Versicherungsumfang enthalten – stationäre Rehabilitationsmaßnahmen oder stationäre Sanatoriumsaufenthalte bewilligt werden.
Die Kurkliniken, mit denen wir vorrangig zusammenarbeiten, haben die Konzession nach § 30 GewO und einige Kliniken die Anerkennung nach § 111 SGB V, was für die private Krankenversicherung und die Beihilfestelle wichtig ist.
Wir sind Ihnen gerne bei der Beantragung einer Mutter-Kind-Kur behilflich. Es hat sich herausgestellt, dass bei diesem Modell die Restkosten sehr hoch sind. Daher empfehlen wir Ihnen, wie
oben erwähnt, einen stationären Sanatoriumsaufenthalt bzw. eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen. Dies können Sie nur alleine tun. Wir unterstützen Sie aber bei der Bereitstellung der Formulare und eines geeigneten Kurplatzes.
Die Kosten betragen pro Tag und Person ca. EUR 70,00 (je nach Klinik). Dieser Tagessatz vollpauschaliert, d.h. in diesem Betrag sind sowohl Unterkunft/Verpflegung, Kinderbetreuung, Sozialtherapie als auch Arztkosten und medizinische Anwendun-gen enthalten.
Da es sich um einen Vollpauschalierten Tagespflegesatz handelt, kann keine Einzelabrechnung der verschiedenen Leistungen erfolgen. Die Abrechnung wird in zwei Pauschalsummen gesplittet; Arztkosten und medizinische Versorgung kosten ca. EUR 30,00, Unterkunft und Verpflegung, einschließlich Kinder-betreuung, werden zwischen EUR 40,00 und EUR 60,00 angesetzt.
Die Kosten für Begleitpersonen (die keine Anwendungen erhalten) liegen in den einzelnen Kliniken von EUR 45,00 bis EUR 60,00 pro Tag, die jedoch nicht von der Kasse übernommen werden, sondern selbst bezahlt werden müssen.
Privat Versicherte müssen auch bei Bewilligung durch die Krankenversicherung und Beihilfestelle mit einer höheren Selbstbeteiligung an den Kosten der Kurmaßnahme rechnen.
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